Gesundheitsschutz bei Büroeinrichtungen

Gesundheitsschutz bei Büroeinrichtungen


Immer wieder werde ich gefragt was man machen kann damit man einen höhenverstellbaren Bürotisch oder einen gesunden Bürostuhl bekommt ohne dafür selber ins Portemonnaie zu greifen. Dabei sind die Regeln in der Schweiz sehr klar definiert.





Die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist einen Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer*in zur Verfügung zu stellen der den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern hat.









Ungünstige Arbeitsbedingungen (organisatorischer, ergonomischer, physikalischer, chemischer oder biologischer Art), können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Die Prävention von Gesundheitsrisiken bei der Arbeit ist nicht freiwillig.





Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderung und umschreibt im Grundsatz in Art.2: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten». Arbeitnehmer und Arbeitgeber können beide von diesen gesetzlichen Anforderungen profitieren. Gute Arbeitsbedingungen und Erfolge in der beruflichen Tätigkeit können Quellen von psychischem und physischem Wohlbefinden sein und können Motivation und Arbeitsleistung steigern.





Beispiele wann und wie ein Arbeitgeber oder allenfalls auch die Invalidenversicherung Kosten tragen





  • Wenn dein Arbeitgeber keinen angemessenen Arbeitsplatz für dich eingerichtet hat ist er verpflichtet einen solchen zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber muss allerdings keinen höhenverstellbaren Bürotisch von USM hinstellen er kann auch einen festen Arbeitstisch anbieten sofern...
  • ... der/die Mitarbeiter*in durch den Arbeitsplatz keine körperlichen oder geistigen Schäden erleidet.
  • Wenn jemand auf Grund eines Unfalls oder körperlichen Gegebenheiten (vielleicht vererbte Krankheiten oder körperliche Einschränkungen) hat, dann zahlt meistens die IV (Invalidenversicherung) Präventions- und Wiedereingliederungsmassnahmen. Wenn so eine Situation auf dich zutrifft, dann sprich mit deiner kantonalen IV. Jede IV tickt etwas anders aber es ist sowohl für die IV als auch für den Staat günstiger dich beim Büromöbelkauf zu unterstützen als Lohnersatzzahlungen zu leisten weil du nicht arbeiten kannst.
  • Wenn du eine Umschulung machen musst auf Grund einer Allergie oder eines Unfalls. Auch dann kommt obiger Punkt teilweise zum tragen.




Was gibt es für Möglichkeiten um einen gesunden Arbeitsplatz zu gestalten?





  • Da gibt es zahlreiche Dinge. Wenn du deinen Arbeitsplatz optimiert bekommen möchtest, dann biete ich eine kostenlose Beratung via Video an.
  • Du kannst allerdings auch gleich mit der Optimierung starten. Meines Erachtens ist die beste Variante immer zu erst mit einem Steh-Sitztisch zu beginnen. Bevor du jetzt gleich einen neuen höhenverstellbaren Bürotisch kaufst, denk kurz an die Umwelt und prüfe ob du deinen Bürotisch umbauen könntest (entweder selbst wenn du handwerklich nicht zwei linke Hände hast, oder du lässt es durch solergo.ch machen).
  • Als nächstes würde ich Geld in einen vernünftigen und gesunden Bürostuhl investieren.
  • Probleme und Schmerzen in den Händen, Armen, Schultern sind meist auf eine fehlerhafte Einrichtung der Tastatur, Maus, Monitor und anderen Dingen auf dem Tisch zurück zu führen. Buche kostenlos deine Ergonomie Beratung per Video mit mir, dann helfe ich dir dies zu beseitigen.
  • Wenn dein Raum nicht die optimale Temperatur-, Licht-, Geräusch- und Luftverhältnisse bietet dann sind meist grössere Massnahmen auf dem Programm. Je nach dem welches der vier Themen es ist sind spezielle bauliche Massnahmen notwendig. Die Lichtverhältnisse würden sich natürlich mit einer Büroleuchte lösen lassen es sei denn dein Arbeitsplatz steht in direktem Einfallwinkel der Sonne und du hast keine andere Möglichkeit den Arbeitsplatz anders zu positionieren. Dann ist natürlich eine Beschattung notwendig.




Artikel 2 - Grundsatz zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz





  1. Der Arbeitgeber muss alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um
    den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass:




  • a. ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen;
  • b. die Gesundheit nicht durch physikalische, chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird;
  • c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird;
  • d. die Arbeit geeignet organisiert wird.




  1. Die Massnahmen, welche die Behörde vom Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz verlangt, müssen im Hinblick auf ihre baulichen und organisatorischen Auswirkungen verhältnismässig sein.




Alle Angaben und Informationen zu diesem Artikel, der Verordnung sowie weiterführende Beiträge finden sich auf









Kein Anspruch auf Vergütung im HomeOffice





Seit dem technischen Fortschritt aber besonders seit der aktuellen Pandemie bietet die Heimarbeit (Homeoffice) neue Möglichkeiten auch für Unternehmen. Auch beim Homeoffice gelten die gleichen Bestimmungen sofern der/die Mitarbeiter*in keinen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung gestellt bekommt. Gibt es allerdings einen solchen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Unternehmens, so hat der/die Mitarbeiter*in keinen Anspruch auf eine solche Infrastruktur im Homeoffice. Das Unternehmen kann sich allerdings an einem gesunden Bürostuhl oder einem höhenverstellbaren Bürotisch fürs HomeOffice beteiligen oder die Kosten komplett dafür übernehmen.





Das SECO hat eine Homeoffice Broschüre für Büroarbeit erstellt und veröffentlicht.





EKAS Lernmodule für einen gesunden Arbeitsplatz im Büro oder Homeoffice





In jedem Betrieb muss das Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorhanden sein. Kleine Betriebe des Dienstleistungssektors ohne besondere Gefährdungen erhalten mit den sieben Lernmodulen der EKAS die Möglichkeit, einen Teil des erforderlichen Grundwissens zu erlangen und zu festigen.





Dazu passend bietet das EKAS einige Grundlagenmodule kostenlos an um das Bewusstsein und Verständnis für einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz zu fördern.


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